Perlwein gehört weder in die Kategorie der Schaumweine, noch zu Stillweinen, sondern stellen eine Sondergruppe von Getränken dar und sind somit kennzeichnungspflichtig. Es handelt sich um einen deutlich perlenden Wein mit 8,5 Vol.-% Alkohol als Mindestgehalt.
Die Herstellung von Perlwein erfolgt über eine Zufuhr von Kohlensäure zu einem Stillwein Die Kohlensäure reichert sich im Wein an, da die Herstellung in so gennanten Drucktanks stattfindet aus der Kohlensäure nicht entkommen kann. Der Wein wird schließlich vergoren um den gewünschten Kohlensäuregehalt zu erhalten.