Lebensmittel Kennzeichnungsverordnung

Die Lebensmittel Kennzeichnungsverordnung schreibt vor, wie Verpackungen von Lebensmitteln gemäß dem § 6 Abs. 1 des Eichgesetzes gekennzeichnet werden müssen, damit sie an Verbraucher übergeben werden können. Die Verbraucher werden hierbei mit Gewerbetreibenden, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und Gaststätten gleich, solange die Lebensmittel zum Verbrauch in ihrer Betriebsstätte bezogen werden.

 

Diese Verordnung gilt jedoch nicht für Verpackungen von Produkten, die am Verkaufsort hergestellt und zum Verkauf abgegeben werden.