Seit dem Jahre 2009 tritt der Landwein nur noch unter dem Namen Weine ohne engere Herkunftsangaben auf. Dies wurde im Bundestag besprochen und festgelegt. Dieser Wein muss strikte Anforderungen erfüllen, die zu dem höher sind als die des Tafelweins. Anders als beim Tafelwein muss der Zuckergehalt mindestens 0,5 Vol-% höher liegen. Die Weinbeeren, müssen aus der Region stammen in der der Wein hergestellt wird.